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> Mein persönlicher Grund zu investieren ist:
> Ich denke, hier sollte kein Komma stehen, da der Infinitiv mit
> zu nicht weiter erläutert ist, bin mir aber nicht sicher.
Das Komma ist optional. Je nachdem, ob man den nicht-erweiterten zu-Infinitiv als infiniten Nebensatz oder als Wortgruppe versteht, wird es gesetzt oder auch nicht.
https://www.rechtschreibrat.com/DOX/RfdR_Amtliches-Regelwerk_2024.pdf#search=nicht-erweiterter
Warum es sich allerdings beides gegenseitig ausschließen sollte, also den Attributsatz, als Teil einer »Wortgruppe« anzusehen, erschließt sich mir nicht. Was soll das überhaupt sein, eine »Wortgruppe«, ein Satzglied? Attribute (und mithin auch Attributsätze) sind grundsätzlich Teil eines übergeordneten Satzgliedes.