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Heißt es korrekt
Hinweise zur Abbildung 1.2.3, Erläuterungen zu den Abbildungen 1.2.4-1.2.6, Kritik am Kapitel 1, Notiz zu den Kapiteln 2-4, wie im Abschnitt 4.5.6 erwähnt, in den Abschnitten 4.5.7 und 4.5.8
oder
Hinweise zu Abbildung 1.2.3, Erläuterungen zu Abbildungen 1.2.4-1.2.6, Kritik an Kapitel 1, Notiz zu Kapiteln 2-4, wie in Abschnitt 4.5.6 erwähnt, in Abschnitten 4.5.7 und 4.5.8
?
Und wenn die Teile, auf die verweisen wird, abgekürzt werden:
Hinweise zur Abb. 1.2.3, Erläuterungen zu den Abbn. 1.2.4-1.2.6, Kritik am Kap. 1, Notiz zu den Kapn. 2-4, wie im Absch. 4.5.6 erwähnt, in den Abschn. 4.5.7 und 4.5.8
oder
Hinweise zu Abb. 1.2.3, Erläuterungen zu Abbn. 1.2.4-1.2.6, Kritik an Kap. 1, Notiz zu Kapn. 2-4, wie in Absch. 4.5.6 erwähnt, in Abschn. 4.5.7 und 4.5.8
?
(Die Frage, ob der jeweilige Verlag die Abkürzungen Abb., Abbn., Kap., Kapn., Absch. und Abschn. bevorzugt oder zumindest damit leben kann, berühren wir hier nicht; es geht speziell hier nicht darum, welche Abkürzungen gemäß welcher Norm korrekt sind.)