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> Meines Erachtens muss da ein Komma hin.
> Der Teil des Gesamtsatzes, der mit und anfängt, ist eine
> Weiterführung des Begleitsatzes. Nach der oben stehenden Regel
> setzt man ein Komma nach dem abschließenden Anführungszeichen,
> wenn ein Teil des Begleitsatzes folgt. Aus den Beispielen lässt
> sich schließen, dass dies auch dann gilt, wenn es nach dem Zitat
> mit und weitergeht. Als Begründung könnte man anführen, dass
> das wörtlich Zitierte wie ein Nebensatz behandelt wird.
> Vergleiche die Zeichensetzung bei indirekter Rede:
> Sie sagte, sie komme gleich wieder, und holte die
> Unterlagen.
> Sie fragte, ob er/sie die Unterlagen brauche, und öffnete
> die Schublade.
> Ganz dasselbe ist es natürlich nicht, denn bei der direkten Rede
> kommen ja noch der Doppelpunkt und die Anführungszeichen zum
> Einsatz. Deshalb könnte man darüber diskutieren, ob das Komma
> nach der direkten Rede vor und wirklich notwendig ist. Man kann
> aber auch einfach froh sein, dass die Rechtschreibregelung bei
> einem möglichen Zweifelsfall wie diesem eine eindeutige
> Antwort gibt.
> Gruß
> Pumene
Der Fall von TE ist syntaktisch betrachtet doch ein ganz anderer als der des § 79 E1.