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> heißt es das oder die Fristversäumnis oder geht
> beides?
Für meine Ohren klingt das Versäumnis nach „die Unterlassung“ und die Versäumnis nach „das Zuspätkommen“, also hat das Wort einen anderen Touch je nach verwendetem Artikel (nicht: veraltet, wie der Duden behauptet).
Da „Frist-Unterlassung“ keinen Sinn ergeben würde, ist meiner Meinung nach nur die Fristversäumnis möglich.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/344.html
Zitat
344
Versäumniskosten
Ist das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen, so sind die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird.
Zitatende