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Sehen wir uns das genauer an. Auslassungspunkte können auch für eine Pause verwendet werden. Manche (wie Dr. Bopp) finden es besser, an der Abbruchstelle kein Komma zu setzen. Das leuchtet mir bei Einschüben wie «… äh …» ein, aber in Anbetracht dessen, dass nicht nur an Satzgrenzen Auslassungspunkte gesetzt werden können, finde ich es nicht schlecht, das Komma in «Warte mal …, es fällt mir gleich ein» nicht einfach wegzulassen. Die Auslassungspunkte sollten dann besser vor dem Komma stehen, denn es ist seltsam, einen Teilsatz zu unterbrechen, der noch gar nicht angefangen wurde.
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Nun kann die Frage aufgeworfen haben, ob es sich beim Obenstehenden um einen (!) Satz handelt, der auf zwei Zeilen verteilt ist. Wenn es so wäre, dann würden die Auslassungspunkte als Pausenzeichen stehen (die beiden Teilsätze wären ja nicht ausgelassen), weil das nicht in einem Rutsch gelesen werden soll, das Komma wäre dann in der zweiten Zeile nach den Auslassungspunkten (also nachdem die Pause aufhört) sinnvoll. Das scheint mir aber nicht das geeignete Modell zu sein, denn wieso braucht es bitte zwei Pausen? Eine andere Sichtweise ist die, dass ein Satz in zwei Äußerungen aufgespalten wurde, wobei in der ersten der zweite Teilsatz ausgelassen wird und in der zweiten der erste Teilsatz. Für die Frage nach der Kommasetzung kann «Wenn Sie Fragen haben …» isoliert (ohne den zweiten Satz) betrachtet werden – gehört da nun ein Komma hin oder nicht? Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich 2024 mit «Und wenn sie nicht gestorben sind, …» positioniert (aber dafür kein Komma bei einer Aufzählung: «Sie kauften Kirschen, Zitronen, Mandarinen …»). Das würde Sinn ergeben, wenn die Auslassung an sich schon ein Teilsatz ist, aber diese Sicht finde ich doch sehr gewagt; aufgrund der Auslassung kommt ein zweiter Teilsatz gar nicht erst zustande, daher würde ich kein Komma setzen.
Ein weiterer Zweifelsfall: Leerzeichen/Abstände. Vor den Auslassungspunkten wird ein Abstand gelassen, wenn sie nicht zu einem Wort gehören. Mit englischen Sätzen gibt es jedoch unterschiedliche Handhabungen, so werden von manchen Abstände zwischen den Punkten (und dann auch davor und danach) verwendet. Babel meint: «Klar, daß das durch den übergroßen Leerraum zwischen den Punkten leicht als direkt an das vorangehende Wort gesetzt fehlinterpretiert wird.» Na ja, Auslassungspunkte ohne (zusätzliche) Abstände zwischen den Punkten werden zwar von manchen innerhalb eines Satzes, wo etwas fehlt, sogar ohne Abstände drumherum gebraucht («…we shall fight on the beaches…we shall never surrender…»), das ist aber nicht unbedingt einer Fehlinterpretation geschuldet (der englische Geviertstrich wird von manchen ja auch ohne Abstand gesetzt), sondern ist eine Sache der Gleichmäßigkeit – zum Vergleich: Mit Abständen zwischen den Punkten wird selbst bei Dezimalstellen ein Abstand vor der Auslassung gelassen. Folgt auf die drei Punkte noch ein Komma, wird zum Komma hin ein gleichartiger Abstand gelassen, und wenn die Abstände zwischen den Punkten schmal sind, dann entsprechend auch davor und zum Komma hin.
Noch ein Zweifelsfall mit Abständen: In der Schreibweise «f: R → R» (für eine Funktion von der Menge der reellen Zahlen zu sich selbst) würde ich den Doppelpunkt ohne Abstand davor setzen, weil er wirklich wie eine Ankündigung verstanden werden kann und das, was darauf folgt, als Aussage über f (schließlich kann das Funktionszeichen alternativ über den Pfeil gesetzt werden) oder schlicht als nähere Bestimmung («von R nach R») – es sei denn, es handelt sich um ein typentheoretisches Urteil («f ist vom Typ R → R»), dann gerne mit Abstand zwischen Funktionszeichen und Doppelpunkt, denn «R → R» ist kein indefiniter Term (wie in «x: (eine) reelle Zahl»), sondern soll für einen Typ stehen.