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> So einfach ist das IMO nicht.
> Unser Mitarbeiter Müller hat ...
> --> Müller ist das Bezugswort, Mitarbeiter ist voran
> gestellte Apposition. Bedeutung: Es gibt mehrere Mitarbeiter,
> von denen nur einer Müller heißt.
> Unser Mitarbeiter, Müller, hat ...
> --> Mitarbeiter ist das das Bezugswort, Müller ist nach
> gestellte Apposition. Bedeutung: Es gibt nur einen Mitarbeiter,
> und der heißt Müller.
Doch, es ist so einfach wie von mir dargelegt.
§78 des amtlichen Regeltextes: "Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht." Absatz (4): "[Dies betrifft] Eigennamen, die einem Titel, einer Berufsbezeichnung und dergleichen folgen"
Als Beispiel wird unter anderem der Satz gegeben: "Der Angeklagte(,) Franz Meier(,) verweigerte die Aussage." Die Kommas sind hier völlig fakultativ und verdeutlichen keinerlei Bedeutungsunterschied; ob Franz Meier der einzige oder nur einer der Angeklagten ist, wird nicht durch Kommas geklärt.
Beste Grüße
Klaus