Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.
hi hirninger, also ich bin mir nicht sicher, grundsätzlich ist es so, dass man Namen grundsätzlich nicht abkürzen darf. wenn ich Thomas Obermüller heiße und ich nenn mich dann Tom Oberm und führe so diesen Namen, dann ist das eigentlich nicht erlaubt. es gibt sogar eine Gesetz "Vortäuschen einer falschen Identität". So ist es auch strafbar, einen falschen namen an den briefkasten zu schreiben.
wie das jetzt mit dem von und v. ist weiß ich nicht. ich kann mir nicht vorstellen, dass es verboten ist, wenn nicht adelige menschen (so hab ich das jetzt verstanden) das von als v. abkürzen, weil ja immer noch klar ist, dass es ein -von- ist.
bei wikipedia steht:
"Aktuell wollen sich ehemals adelige Namensträger durch die Abkürzung „v.“ von ehemals nicht adligen Namensträgern unterscheiden, entsprechend den früheren Ranglisten des preußischen Militärs bis 1914, wo der Uradel durch die Abkürzung „v.“ vom neueren Briefadel unterschieden wurde. Angehörige ehemals regierender Häuser schreiben das „von“ weiterhin aus, da es nicht als Adelsprädikat, sondern als herrschaftsanzeigende Präposition galt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Adelsprädikat
mfgruß
thom