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Re: Interpunktion

Autor:Rolf Keller
Datum: Mo, 28.07.2008, 10:56
Antwort auf: Re: Interpunktion (Klaus)

> §78 des amtlichen Regeltextes: "Oft liegt es im Ermessen
> des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag
> kennzeichnen will oder nicht."

Die Regel ist nicht besonders gut formuliert. Gemeint ist doch wohl dies:
"Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er einen Nachtrag mit Komma(s) kennzeichnen will oder nicht."

1. "Zusatz" impliziert nicht unbedingt "nachgestellten Zusatz".

2. Die Regel ist nur dann zu beachten, wenn es um einen Nachtrag geht. Es ist nicht so, dass man etwas grundsätzlich einfach dadurch dadurch zu Nachtrag machen kann, dass man Kommas setzt. Ob etwas ein Nachtrag ist, richtet sich nach der gemeinten Bedeutung.

Nehmen wir einfach mal ein anderes Beispiel, bei dem es klarer wird. Der Lehrer kommt mit einem Stapel durchgesehener Hausarbeiten in die Klasse und sagt: "Die Schüler Meier und Müller waren wieder mal faul."

Wäre "Meier und Müller" hier nur ein Nachtrag, dann könnte man ihn weglassen, ohne die Aussage zu verfälschen. Genau das geht aber nicht. "Die Schüler waren faul", das ist eine andere Aussage, die vermutlich auch gar nicht stimmt. In diesem Fall ist "Schüler" eine vorangestellte Erläuterung, sodass die von dir zitierte Regel gar nicht greift.

MfG
Rolf Keller

 

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