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> Die Regel ist nicht besonders gut formuliert. Gemeint ist doch
> wohl dies:
> "Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er einen
> Nachtrag mit Komma(s) kennzeichnen will oder nicht."
> 1. "Zusatz" impliziert nicht unbedingt " nach
> gestellten Zusatz".
> 2. Die Regel ist nur dann zu beachten, wenn es um einen Nachtrag
> geht. Es ist nicht so, dass man etwas grundsätzlich einfach
> dadurch dadurch zu Nachtrag machen kann, dass man Kommas setzt.
> Ob etwas ein Nachtrag ist, richtet sich nach der gemeinten
> Bedeutung.
> Nehmen wir einfach mal ein anderes Beispiel, bei dem es klarer
> wird. Der Lehrer kommt mit einem Stapel durchgesehener
> Hausarbeiten in die Klasse und sagt: "Die Schüler Meier und
> Müller waren wieder mal faul."
> Wäre "Meier und Müller" hier nur ein Nachtrag, dann
> könnte man ihn weglassen, ohne die Aussage zu verfälschen. Genau
> das geht aber nicht. "Die Schüler waren faul", das ist
> eine andere Aussage, die vermutlich auch gar nicht stimmt. In
> diesem Fall ist "Schüler" eine voran gestellte
> Erläuterung, sodass die von dir zitierte Regel gar nicht greift.
Du hast völlig Recht, in deinem Beispiel ist "Meier und Müller" ganz und gar kein Zusatz oder Nachtrag, darum darf man da keine Kommas setzen, §78 greift hier nicht. Ich darf jedoch (muss aber nicht, genau das sagt die einwandfrei formulierte zitierte Regel), wenn die zwei Namen als Nachtrag gemeint sind, dies mit Hilfe von Kommas verdeutlichen: "Die Schüler, Meier und Müller, waren wieder faul." Da hat man schon nur die zwei Schüler, und dann sind sie auch noch faul.
Also: Mit Kommas ist es eindeutig ein Zusatz/Nachtrag. Ohne Kommas muss man sich das aus dem Kontext erschließen.
Beste Grüße von Klaus