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> Wie verwendet man das Apostroph bei Abkürzungen?
> Beispiel:
> "Vor Gericht steht der Angeklage Meier."
> "Meiers Anwalt ist von der Unschuld seines Mandanten
> überzeugt."
> Oftmals werden die Namen von Angeklagten abgekürzt. Wie geht das
> dann?:
> "Vor Gericht steht der Angeklage M."
> "M.s Anwalt ist von der Unschuld seines Mandanten
> überzeugt." Oder:
> "Ms Anwalt ist von der Unschuld seines Mandanten
> überzeugt."
> Wie ist das in diesem Beispiel:
> "Vor Gericht steht der Angeklage Heinz.
> Heinz' Anwalt ist von der Unschuld seines Mandanten
> überzeugt."
> Wie nun, wenn auch hier abgekürzt wird?:
> "Vor Gericht steht der Angeklage H."
> "H' Anwalt ist von der Unschuld seines Mandanten
> überzeugt."
> H's Anwalt ist von der Unschuld seines Mandanten
> überzeugt."
> Weiß das jemand?
Hallo Wolle!
Interessante Frage:
Im DUDEN für Zweifelsfälle habe ich folgendes Beispiel gefunden:
B.s für Bismarcks Reden
Also müsste es M.s bzw. H.s Anwalt heißen.
Zum Apostroph in Abkürzungen war nichts zu finden, aber ich denke, dass KEIN Apostroph bei der Abkürzung von Heinz' Anwalt gesetzt wird, weil ja in diesem Fall nicht der letzte Buchstabe der entscheidende ist, sondern der erste Buchstabe, eben H.
Müsste also H.s Anwalt heißen.
Hoffe, dir weitergeholfen zu haben!
Gruß, Antonia