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Re: Satzpunkt nach wörtl. Rede

Autor:Klaus
Datum: Mo, 27.04.2009, 23:17
Antwort auf: Satzpunkt nach wörtl. Rede (blume)

> Und noch eine klitze kleine Frage!

> 1. Bspl.: Bla bla bla sagte: "Sie sind ins Kino
> gegangen."

> Wenn der Satz danach zu Ende ist, reicht der Satzpunkt in der
> wörtl. Rede aus, oder setzt man ihn stattdessen nach den
> Anführungszeichen. Ich glaube nicht, da der Punkt in der wörtl.
> Rede das Satzende anzeigt, oder ???

> 2. Bspl.: Bla bla bla sagte: "Sie sind ins Kino
> gegangen(.)"(.) (Quelle xy, S. 73)(.)

> Und wenn nach der wörtl. Rede noch eine Quellenangabe in
> Klammern folgt, wo kommt dann der Satzpunkt hin?

> Je länger ich es mir anschaue, desto verwirrender wird es.
> Für eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar!

Ein Punkt in der wörtlichen Rede macht den Punkt nach den schließenden Anführungszeichen überflüssig.
Sie sagte: "Ich bin ins Kino gegangen."
Anders sieht es aus, wenn es sich bei dem umschließenden Satz um eine Frage handelt:
Sagte sie: "Ich bin ins Kino gegangen"?
Hier wird der Punkt im Zitat überflüssig. Du bist verwirrt? Es geht aber noch weiter.
Sie fragte: "Bist du heute ins Kino gegangen?"
Also ohne abschließenden Punkt.
Fragte Sie: "Bist du heute ins Kino gegangen?"?
Ja, tatsächlich, es existiert, das doppelte Satzzeichen!
Was hier für die Fragezeichen gilt, gilt ebenso für Ausrufezeichen, ich spare mir die Beispiele. Generell kannst du dir also merken: Punkte (und Kommas) in und nach Zitaten setzt man nur, wenn der Satz nicht ohnehin abgeschlossen wird. Frage- und Ausrufezeichen bleiben aber in jedem Fall vorhanden, sowohl im zitierten als auch im zitierenden Satz.
Ich hoffe, du bist jetzt minimal weniger verwirrt. Quellenangaben machen sich sowieso in Fußnoten besser, nicht in Klammern, und sie werden mit Punkt abgeschlossen. Soll die Quellenangabe in Klammern stehen, so kommt der abschließende Punkt mit in die Klammer.
Alle möglichen Grüße
Klaus

 

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blume -- Mo, 27.4.2009, 22:40
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