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> tja, ob das jetzt nicht eher eine "femministische"
> Frage ist? ;-)
> Ehrlich gesagt weiß ich die richtige Antwort nicht.
> Im Wörterbuch steht - wie du schon sagst - nur die männliche
> Form.
> Bei "Zeuge" ist es ebenfalls so, obwohl bei Gericht
> doch die Zeugin XY aufgerufen wird.
> Ich halte übrigens nicht viel diesen weiblichen Endungen - meist
> sind sie doch einfach albern.
> Aber das ist wohl Geschmackssache.
> Vielleicht weiß ja jemand anderes, ob man "Trauzeugin"
> sagen und schreiben kann.
Schon mal im Duden unter »Trauzeugin« nachgeschlagen?
Trau|zeu|gin© Duden - Die deutsche Rechtschreibung, 24. Aufl. Mannheim 2006 [CD-ROM]
Gruß
Simon