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Re: Kommasetzung

Autor:Bernd
Datum: Do, 28.05.2009, 11:44
Antwort auf: Kommasetzung (Bianka)

Hallo Bianka,

Satz 1 enthält einen Nachtrag, der in Kommas eingeschlossen wird. Beide Kommas sind also zu setzen.

"... überreiche ich den Beschluss des Amtsgerichtes Erfurt, Insolvenzgericht, vom..."

Bei Satz 2 ist das letzte Komma freigestellt. Die Regel lautet, dass bei mehrteiligen Orts-, Wohnungs-, Zeit- und Literaturangaben ohne Präposition das schließende Komma entfallen kann.

"... Nach Mitteilung des Herrn Müller, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen(,) erfolgte die Mangelbehebung ..."

Viele Grüße
Bernd

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kommasetzung
Bianka -- Do, 28.5.2009, 10:47
Re: Kommasetzung
Bernd -- Do, 28.5.2009, 11:44