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Hallo Bianka,
Satz 1 enthält einen Nachtrag, der in Kommas eingeschlossen wird. Beide Kommas sind also zu setzen.
"... überreiche ich den Beschluss des Amtsgerichtes Erfurt, Insolvenzgericht, vom..."
Bei Satz 2 ist das letzte Komma freigestellt. Die Regel lautet, dass bei mehrteiligen Orts-, Wohnungs-, Zeit- und Literaturangaben ohne Präposition das schließende Komma entfallen kann.
"... Nach Mitteilung des Herrn Müller, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen(,) erfolgte die Mangelbehebung ..."
Viele Grüße
Bernd