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>> es gäbe aber auch die Möglichkeit, einfach 2 Kommas zu setzen,
>> oder?
>> "Die Firma versuchte, im Rahmen ihrer vom Staat
>> vorgegebenen Möglichkeiten, ihre Position am Markt
>> auszubauen."
> Hallo,
> nein, diese Möglichkeit ist nicht richtig, denn "im Rahmen
> ..." ist kein Einschub, sondern ein ganzes Satzglied
> (Adverbial der Art und Weise), das Bestandteil des Hauptsatzes
> ist.
Hm, nach § 78(1) der Rechtschreibregeln sollten die zwei Kommas durchaus möglich sein.
§ 78 Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.Dies betrifft
1. Gefüge mit Präpositionen, entsprechende Wortgruppen oder Wörter:
[...] Der Kranke hatte(,) entgegen ärztlichem Verbot(,) das Bett verlassen. [...]
Im Regelwerk kommen eben keine Beispiele vor, in denen dies mit einer Infinitivgruppe kombiniert wird. Das müsste dann so aussehen:
Der Kranke versuchte(,) entgegen ärztlichem Verbot(,) das Bett zu verlassen.
Nur einmal so als Anregung zum Nachdenken. So ganz sicher, dass man beide Kommas setzen darf, bin ich mir nicht.
Grüße
Schowagu