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Re: zwei Kommafragen

Autor:dnlr
Datum: Mi, 25.11.2009, 16:36
Antwort auf: Re: zwei Kommafragen (Kai)

> 1. Frage: Komma ist nicht verpflichtend
> 2. Frage: Auf das Komma verzichten

> Tipp: Im ersten Satz muss nach dem allerersten Komma ein
> "das" stehen.

> Gruß von Kai

Im ersten Fall ist das Komma verpflichtend, im zweiten Fall zumindest sinnvoll.

> "Wir sind ein Unternehmen, dass primär Dienstleistungen,
> vorwiegend in den Bereichen NAME, ANEM, und NAME(,)
> erbringt."

"vorwiegend in den Bereichen NAME, ANEM, und NAME" ist eine Apposition zu "Dienstleistungen". Die muss mit Kommas vom Rest des Satzes getrennt werden.

 

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Beiträge zu diesem Thema

zwei Kommafragen
Tim -- Di, 24.11.2009, 14:36
Re: zwei Kommafragen
Kai -- Di, 24.11.2009, 17:11
Re: zwei Kommafragen
Bernd -- Di, 24.11.2009, 18:39
Re: zwei Kommafragen
dnlr -- Mi, 25.11.2009, 16:36