Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.
> 1. Frage: Komma ist nicht verpflichtend
> 2. Frage: Auf das Komma verzichten
> Tipp: Im ersten Satz muss nach dem allerersten Komma ein
> "das" stehen.
> Gruß von Kai
Im ersten Fall ist das Komma verpflichtend, im zweiten Fall zumindest sinnvoll.
> "Wir sind ein Unternehmen, dass primär Dienstleistungen,
> vorwiegend in den Bereichen NAME, ANEM, und NAME(,)
> erbringt."
"vorwiegend in den Bereichen NAME, ANEM, und NAME" ist eine Apposition zu "Dienstleistungen". Die muss mit Kommas vom Rest des Satzes getrennt werden.