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Ich meine, dass beides - "in unseren Herzen" und "in unserem Herzen" - "erlaubt" ist, würde im speziellen Fall aber für Julians Vorschlag stimmen.
Den Plural finde ich hier auch sinnvoll, grundsätzlich scheint mir aber auch der Singular angemessen zu sein: (Duden 7 - Die Grammatik. 7. Auflage 2006. S. 1004)
"Eine Art Nicht-Kongruenz betrift Nominalphrasen mit Bezeichnungen von Körperteilen und Gegenständen. Hier ist der Singular möglich, wenn die genanten Elemente pro Bezugsperson nur einmal vorhanden oder nur einmal betroffen sind. Die Singularformen haben dann distributive Bedeutung."
Dazu gibt es dann allerlei Beispiele, unter anderem das schon bekannte "Viele haben ihr Leben dabei verloren."