Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.
> Guten Tag,
> unser Juraprof. meinte die einzig (!!) richtige Schreibweise
> sei:
> A könnte sich wegen Raubes gem. § 249 strafbar gemacht haben.
> Unzulässig sei:
> A könnte sich des Raubes gem. § 249 strafbar gemacht haben.
> A hat sich der Untreue gem. § 266 strafbar gemacht.
> A hat sich eines Diebstahls gem. § 242 strafbar gemacht.
Schuldig statt strafbar wäre richtig.
Dein Prof. hat Recht.
Gruß von Kai