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> Hallo Susanne,
> bist du dir wirklich sicher, dass bei Notaren die
> Berufsbezeichnung bzw. der Titel in die Anrede gehört. Nach
> meinem Wissen gehört in der Justiz nur bei Anwälten, Richtern
> und Präsidenten der Titel in die Anrede.
> Viele Grüße
> Thomas
Hallo,
ich habe jetzt einfach die Notarin genommen. Sicher bin ich mir nicht, es sollte aber eine sehr förmliche Sache sein.
Danke euch,
Grüße
Susanne