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Re: Sehr geehrte Frau Notarin?

Autor:UNSICHERHEITSRAT
Datum: Mi, 16.06.2010, 07:04
Antwort auf: Re: Sehr geehrte Frau Notarin? (Thomas)

Wusste ich gar nicht, dass man das so macht. Vor allem bei Rechtsanwälten wäre ich nie auf die Idee gekommen, die Berufsbezeichnung in die Anrede aufzunehmen. Ich würde sogar generell nur den Namen nehmen, selbst bei einem Schreiben an unseren Bundespräsidenten (wobei ich da momentan erst mal googlen müsste - habe vergessen, wie unser Interimspräsident heißt). Ausnahme: Weihnachtsmann, weil man da den Namen nicht kennt.

> Hallo Susanne,

> bist du dir wirklich sicher, dass bei Notaren die
> Berufsbezeichnung bzw. der Titel in die Anrede gehört. Nach
> meinem Wissen gehört in der Justiz nur bei Anwälten, Richtern
> und Präsidenten der Titel in die Anrede.

> Viele Grüße
> Thomas

 

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Beiträge zu diesem Thema

Sehr geehrte Frau Notarin?
suse -- Mo, 7.6.2010, 11:10
Re: Sehr geehrte Frau Notarin?
Phillip -- Mo, 7.6.2010, 14:44
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Kai -- Mo, 7.6.2010, 15:34
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Thomas -- Di, 8.6.2010, 12:30
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suse -- Mi, 9.6.2010, 11:41
Re: Sehr geehrte Frau Notarin?
UNSICHERHEITSRAT -- Mi, 16.6.2010, 07:04