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> "...des wirtschaftlich Berechtigten" ist richtig.
Hallo,
nur ergänzend eine Quelle: §8 des Geldwäschegesetzes beginnt mit
(1) Soweit nach diesem Gesetz Sorgfaltspflichten bestehen, sind die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen über Vertragspartner, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftsbeziehungen und Transaktionen aufzuzeichnen.