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> Man kann die Formulierung nur so auslegen, dass beides im Hause
> vorhanden ist, Breitbandkabel und SAT-Anlage. Wer
> "oder" meint, muss auch "oder" schreiben.
> Gruß
> Julian
Hallo Julian,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich sehe dies genauso, allerdings will die Wohnungsbaugesellschaft nichts mehr von ihrer unmissverständlichen Formulierung wissen.
Meiner Meinung nach lässt - wie gesagt - die Form der Aufzählung, im Kontext betrachtet, auch keine andere Interpretation zu.
Aber manchmal kommt man halt doch ins Zweifeln, obwohl die Sache klar zu sein scheint, zumal, wenn der gegnerische Anwalt behauptet (Ich formuliere es mal überspitzt.), man sei zu blöd zum Lesen.
Also vielen Dank nocheinmal und herzliche Grüße,
Holzfrosch :-)