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Von dem Begriff Gefahr im Verzug war in der Ausgangsfrage keine Rede. Er ist ein feststehender juristischer Begriff, d.h. Gefahr in Verzug ist eindeutig falsch.
Dass du mit deiner Frau in die Oper gehst, gefällt mir übrigens gut, ob du nun in Begleitung oder in der Begleitung deiner Frau gehst. Beides ist richtig. :-)
Gruß von Kai