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Rechtschreibforum

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Das Nomen kommt bereits im Hauptsatz vor.

Autor:oberhaenslir
Datum: Di, 20.07.2010, 14:04

> Das ist es eigentlich schon. Mir fehlt da die neue
> Rechtschreibregel total.

> nicht nach inhaltlicher Zuständigkeit geteilt, sondern nach
> Örtlicher.

> Muss örtlicher groß, weil man das ja große Zuständigkeit
> dahinter weglässt? Oder doch klein?

> Hoffe ihr mögt mir helfen.

.

"Die Erträge werden nicht nach inhaltlicher Zuständigkeit geteilt, sondern nach örtlicher."

Das Adjektiv 'örtlicher' (klein) steht für 'örtlicher Zuständigkeit'. Das Nomen kommt bereits im Hauptsatz vor und wird nicht wiederholt.

.

 

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Beiträge zu diesem Thema

nach inhaltlicher Zuständigkeit geteilt, son
Yumyoko -- Di, 20.7.2010, 11:47
Re: nach inhaltlicher Zuständigkeit geteilt, son
Andreas -- Di, 20.7.2010, 12:05
Re: nach inhaltlicher Zuständigkeit geteilt, son
Yumyoko -- Di, 20.7.2010, 12:15
Das Nomen kommt bereits im Hauptsatz vor.
oberhaenslir -- Di, 20.7.2010, 14:04