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> Das ist es eigentlich schon. Mir fehlt da die neue
> Rechtschreibregel total.
> nicht nach inhaltlicher Zuständigkeit geteilt, sondern nach
> Örtlicher.
> Muss örtlicher groß, weil man das ja große Zuständigkeit
> dahinter weglässt? Oder doch klein?
> Hoffe ihr mögt mir helfen.
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"Die Erträge werden nicht nach inhaltlicher Zuständigkeit geteilt, sondern nach örtlicher."
Das Adjektiv 'örtlicher' (klein) steht für 'örtlicher Zuständigkeit'. Das Nomen kommt bereits im Hauptsatz vor und wird nicht wiederholt.
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