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> Die Präposition 'auf' darf nicht weggelassen werden.
> ...
> "Ich soll dort zwei Wochen probearbeiten."
> ist also falsch. Es muss heissen:
> "Ich soll dort zwei Wochen auf Probe arbeiten."
Zugegeben: Mir gefallen die "vollständigen" Versionen mit 'auf' und 'zur' auch besser, aber: "darf nicht weggelassen werden"?
Pro|be , die; -, -n [spätmhd. probe < mlat. proba = Prüfung, Untersuchung, zu lat. probare, probieren]:
...*etw. P. fahren (etw. probehalber fahren): er hat das Auto P. gefahren; P. fahren (eine Probefahrt machen): gestern bin ich [mit dem Wagen] P. gefahren; P. laufen (probehalber laufen); P. schreiben (probehalber, um das Können zu zeigen, auf einem Computer schreiben); P. singen (seltener; vorsingen 2): sie hat schon bei einigen Dirigenten P. gesungen; P. turnen (vor einem Wettkampf probehalber turnen)
© Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. Mannheim 2006 [CD-ROM].
Wo siehst Du das Besondere bei "Probe arbeiten"?
Gruß
Joerg