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Re: Korrekturen Beistrich/Grammatik

Autor:Andreas
Datum: Do, 05.08.2010, 15:11

Beistrich:

1. [...] – wenn die geografische Nähe nicht unbedingt gegeben ist, als das negative Auswirkungen auf die eigene regionale Stabilität zu befürchten wären – [...].

Diesen Satz verstehe ich nicht. Ich vermute, dass sollte mit Doppel-S geschrieben werden, doch selbst dann weiß ich nicht, was hier gemeint ist.

2. Diesem Argumentationsgang folgend, stellt sich nun die Frage eines Rechts zur Intervention oder sogar einer Pflicht zur Intervention.

Das Komma ist hier freigestellt, ebenso im nächsten Beispiel; ich würde es setzen.

3. [...]; auf andere Kulturräume angewandt, bedrohen sie dadurch die kulturelle Identität der politischen Gemeinschaft und stellen deren tiefverwurzelte Werteüberzeugungen in Frage.

4. [...] und um diese wieder herzustellen, muss die Staatengemeinschaft im Notfall sogar militärisch eingreifen.

Das Komma muss hier stehen. Wiederherstellen wird zusammengeschrieben, wenn etwas in den alten Zustand versetzt wird.

5. [...] wobei ihre eigene Sicherheitslage weniger direkt betroffen wäre als vielmehr die allgemeine internationale sicherheitspolitische Situation.

Kein Komma.

6. Demnach kann also der Argumentationsgang, dass eine Schutzverantwortung auf die internationale Gemeinschaft erst dann übergeht, wenn der betreffende Staat seine Souveränität verliert, insofern relativiert werden, als dass diese Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft auch dann obliegt, wenn ein Staat (mangels Möglichkeiten) nicht fähig ist seiner Verantwortung gegenüber der Bevölkerung nachzukommen.

Das Komma ist richtig, das dass nach dem als muss gestrichen werden.

Grammatik (wobei ich mir nicht sicher bin, ob hier auch wirklich alles unter Grammatik fällt):

1. Halbherziges externes Einmischen ohne dem Ziel das Unrechtsregime zu stürzen, kann dazu führen, dass Konfliktlinien verschärft werden.

Ohne das Ziel ist richtig. Ob Konfliktlinien verschärft werden können, weiß ich nicht.

2. Diese Behauptung hat aber nur den Charakter einer rein subjektiven Interpretation ...

Rein ist korrekt, es darf nicht reinen heißen, weil rein hier adverbiell gebraucht wird.

3. Dann gibt es Grenzfälle wie Taiwan oder dem Kosovo ...

Den Kosovo. Wen oder was gibt es? Ungarischen Gulasch. Also Akkusativ.

4. [...] wenn die Reihe an einer militärischen Intervention ist, dann ist es bereits zu spät, [...]

Die Reihe kann an dir sein oder an mir, aber nie an der Intervention. Also: wenn es Zeit ist für eine … / wenn es zu einer militärischen Intervention kommt … Letzteres bietet sich in dem Zusammenhang wohl eher an, weil ja schon zu spät ist, wenn die Intervention schließlich erfolgt.

5. KritikerInnen erkennen zwar die Gefahr von Revolutionen und Bürgerkriegen, sie erklären (!) aber, dass ohnehin kein Friede vorherrsche, der gebrochen werden könne, da Individuen unterdrückt werden und Frieden erst wieder eintreten kann, wenn auch die Legitimität wieder hergestellt wurde.

Erklären muss es heißen (das nur am Rande). Die Zeitenfolge solltest du durchhalten am Ende: … unterdrückt würden und Friede erst wieder eintreten könne, wenn auch die Legitimität wiederhergestellt worden sei. Am Schluss kann es dann nach meinem Empfinden auch wurde heißen.

6. In diesem Sinne ist also von einem minimalistischen Verständnis der Menschenrechte, welches eine universelle Geltung zulässt, die Rede.

Ich würde sagen, das ist richtig so. Ich würde allerdings die Rede vorziehen und welches durch das ersetzen: In diesem Sinne ist also die Rede von einem minimalistischen Verständnis der Menschenrechte, das eine universelle Geltung zulässt. (Es freut den Leser immer, wenn er möglichst früh das sinntragende Verb liest und nicht drei Zeilen im Kopf behalten muss, bevor er erfährt, worum es geht.)

7. [...] entlässt die international Staatengemeinschaft jedoch nicht von ihrer Verantwortung zum Handeln.

... , zu handeln, würde ich sagen (mit dem Komma vor zu zur Verdeutlichung). Es muss jedoch entweder heißen entlassen aus oder entbinden von.

8. Das Konzept von militärischen humanitären Interventionen hat eindeutig einen Wandel erfahren.

Hier bin ich mir nicht sicher, aber ich denke, das kann man stehenlassen.

9. Aus diesem Grund kann auch von der „Responsibility to Protect“ noch nicht von einem völkerrechtlich verbindlichen Gewohnheitsrecht gesprochen werden.

... von der Responsibility to Protect als Gewohnheitsrecht ist richtig.

10. Wenn bei zwei Staaten die Menschenrechtssituation die gleiche Konstellation aufzeigen würde und ...

Ich meine, sie weist die Konstellation auf. Oder habe ich das falsch verstanden?

11. [...] sechs Jahre später hat jedoch die Normalisierung ihr Übriges getan um dem daraus wieder Alltag werden zu lassen.

Übriges wird großgeschrieben, es sollte aber heißen: ein Übriges. Oder aber: das Ihre. Du hast die beiden verquirlt.

12. [...] ob Menschenrechte zu ihren eigenem Schutz verletzt werden dürfen.

Die Frage ist: Wer soll hier geschützt werden? So wie ich es hier lese, sind es die Menschenrecht. Wenn aber eine Gruppe von Menschen gemeint ist, die kurz zuvor erwähnt wurde, muss es deren heißen.

Synonym:

Aber mehr noch ist der Mensch ein opportuner Müßiggänger, dessen Entscheidungswilligkeit mit Abnahme des zeitlichen Spielraumes zunimmt.

... dessen Entscheidungsfreude (?) zunimmt, je enger der zeitliche Spielraum wird. Kleiner ginge wohl auch, aber enger ist anschaulicher.
Von einer Entscheidungswilligkeit habe ich nie gehört oder gelesen, eher schon vom Entscheidungswillen. Die Entscheidungsfreude ist mir am geläufigsten, sie bringt allerdings einen etwas anderen Ton in die Sache. Wie wäre es mit Entscheidungsbereitschaft oder Bereitschaft, Entscheidungen zu treffen?

Gruß,
Andreas

 

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