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Die Schreibweise richtet sich nicht nach den üblichen Rechtschreibregeln (die natürlich eigentlich gelten sollten), sondern nach der Widmung, also nach dem Ratsbeschluss und der amtlichen Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt. Hier wird der Name festgelegt und damit auch die - durchaus auch falsche - Schreibweise.
Aber egal: Ein Name ist ein Name...
Sicherheitshalber sollte man also die Schreibweise des Schildes übernehmen, auch wenn das sowohl in Rechtschreibungs-Hinsicht als auch mit Blick auf Übermittlungsfehler an den Schilderhersteller problematisch sein könnte. :-)