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Re: wiederaufzunehmen / wieder aufzunehmen

Autor:Kai
Datum: So, 17.10.2010, 10:16

Beide Schreibweisen sind korrekt - übrigens auch laut Duden. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens dagegen ist ein juristischer Fachbegriff, in diesem Zusammenhang wäre das Verb wiederaufnehmen (was jedoch selten benutzt wird) zusammenzuschreiben.

Gruß von Kai

 

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Beiträge zu diesem Thema

wiederaufzunehmen / wieder aufzunehmen
sonja -- Sa, 16.10.2010, 22:36
Re: wiederaufzunehmen / wieder aufzunehmen
Kai -- So, 17.10.2010, 10:16
Re: wiederaufzunehmen / wieder aufzunehmen
sonja -- So, 17.10.2010, 13:17
Re: wiederaufzunehmen / wieder aufzunehmen
Kai -- So, 17.10.2010, 14:28