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> Der Autor verlangt hundertprozentige (!!!) Richtigkeit am Ende,
> ansonsten würde er Regress fordern.
Lehn den Auftrag ab, es lohnt den Ärger nicht. Vermutlich wird der nach Empfang der Arbeit einen zweiten Korrektor beauftragen, um übersehene Fehler zu finden, und dem zweiten Korrektor dann die Zahlung verweigern, wenn dieser Fehler übersehen hat, die du gefunden hast.
Zur Rechtslage: Die Dienstleistung gilt auch als erfüllt, wenn noch Fehler verbleiben. Konkrete Richtlinien gibt es hierzu allerdings nicht.
Gruß
Julian