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bis zu 30 Tage(n)

Autor:Christof
Datum: Fr, 31.12.2010, 00:33

Hallo,

ich bitte um Eure Hilfe bei folgendem Satz:

"Darüber hinaus besteht für nicht körperlich Arbeitende auf Dienstreisen bis zu 30 Tagen lang Versicherungsschutz in Höhe von x Euro."

Ich kann mich nicht entscheiden, wo genau der Fehler liegt. Muss einfach "lang" gestrichen werden, oder ist richtig: "[...] auf Dienstreisen bis zu 30 Tage lang Versicherungsschutz [...]"?

Oder gar: "[...] auf Dienstreisen von bis zu 30 Tagen Versicherungsschutz [...]"?

Irgendwie bin ich mal wieder verwirrt! ;-)

Vielen Dank und Grüße!

 

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Beiträge zu diesem Thema

bis zu 30 Tage(n)
Christof -- Fr, 31.12.2010, 00:33
Re: bis zu 30 Tage(n)
Tashunkawitko -- Fr, 31.12.2010, 11:05