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Re: Dudenregel bei Komma (Infinitiv)

Autor:Andreas
Datum: Mo, 31.01.2011, 18:01
Antwort auf: Dudenregel bei Komma (Infinitiv) (Adele)

Also ich lese mein Komma, Punkt ... so:

In den drei genannten Fällen ist das Komma zunächst einmal verpflichtend. In den Fällen 2 und 3 (hier 97 und 98, also wenn die Gruppe abhängig ist von einem Nomen oder einem hinweisenden Wort) kann das Komma weggelassen werden, sofern die Infinitivgruppe nicht erweitert ist ("Wenn ... ein bloßer Infinitiv mit zu vorliegt") und durch das Weglassen des Kommas keine Missverständnisse entstehen können.

In allen anderen Fällen (außer 96, 97 und 98) kann dasselbe geschehen (Komma weglassen, wenn kein Missverständnis entsteht).

Anders ausgedrückt: Grundsätzlich darf das Komma bei "nackten" Infinitiven mit zu weggelassen werden, solange Missverständnisse ausgeschlossen sind. Sobald nämlich eine Konjunktion wie als, anstatt oder um hinzutritt, ist der Infinitiv mit zu nicht mehr "nackt".

So sehe ich das, und so kann ich mir es auch merken.

Gruß
Andreas

 

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Adele -- Mo, 31.1.2011, 17:05
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