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> Hallo,
> wenn ich schreibe etc. und das am Satzende, muss dann hinter
> etc. noch ein satzabschließender Punkt ? etc..
Nein, am Ende von Sätzen, die mit einer Abkürzung mit Punkt enden, wird kein weiterer Punkt gesetzt.
Bei Auslassungspunkten hingegen kommt der Abkürzungspunkt hinzu, vor den Auslassungspunkten wird ein Leerzeichen gesetzt. Beispiel: Frankfurt a. M. ...
Übrigens, nach "usw." oder "etc." setzt man KEINE Auslassungspunkte mehr, das wäre doppelt gemoppelt.
Grüße
Julian