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> Nach alter Schreibung ist "in Kraft Getretenes immer
> Rechtens". Nach neuer Schreibung ist
> "in-Kraft-Getretenes immer rechtens".
> Wie werden die unterschiedlichen Schreibweisen grammatikalisch
> begründet ? Gruß, BKO
Nein, nach alter Schreibung ist "in Kraft Getretenes immer Rechtens" und nach neuer Schreibung ist "in Kraft Getretenes immer rechtens".
Bei "in Kraft Getretenes" liegt bei dir eine Verwechslung mit der Substantivierung des kompletten Ausdrucks vor, die hier aber nicht zur Anwendung kommt. Diese hieß früher "(das) Inkrafttreten", die Reformer entschieden sich dann für die ziemlich abwegige Konstruktion "(das) In-Kraft-Treten", kehrten aber zu einem späteren Zeitpunkt reuevoll zu "Inkrafttreten" zumindest als alternativ erlaubte Schreibweise zurück.
Bei "rechtens" handelt es sich um einen so genannten erstarrten Genitiv zu "Recht". Hier vereinheitlichten die Reformer den Sprachgebrauch und hoben die frühere feinsinnige Unterscheidung zwischen "Er wurde rechtens verurteilt" und "das Urteil war Rechtens" zugunsten einer einheitlichen Kleinschreibung auf - was durchaus nachzuvollziehen ist.
Viele Grüße
Julian