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Re: m. M. n. statt m. E.

Autor:Sportsfreund
Datum: Sa, 10.09.2011, 13:19
Antwort auf: m. M. n. statt m. E. (UNSICHERHEITSRAT)

> Habe 3 Fragen zu Abkürzungen.

> 1.) Muss nach jedem Punkt für ein abgekürztes Wort ein
> Leerzeichen stehen oder geht auch z.B. u.ä.?

M. E. nach müssen dort Leerzeichen rein: " ... oder geht auch z. B. u. ä.?"

> 2.) Darf/muss im vorherigen Satz der Punkt vor das Fragezeichen
> oder kann/muss man den weglassen?

M. E. nach ist der Punkt richtig und darf nicht weggelassen werden.

> 3.) Darf man selbst Abkürzungen einführen, wenn man davon
> ausgehen kann, dass die allgemeinverständlich sind.

Warum sollte das nicht gehen? Und wer sagt, daß alle offiziellen Abkürzungen verständlich sind? Sie BetrVG, EGFinSchG oder noch besser: ERVVOBGH (Elektronische Rechtsverkehrsverordnung Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof).

> M. n. für meiner Meinung nach (wer sagt heute noch 'meines
> Erachtens'?).

Ich.

 

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Beiträge zu diesem Thema

m. M. n. statt m. E.
UNSICHERHEITSRAT -- Fr, 9.9.2011, 23:01
Re: m. M. n. statt m. E.
Sportsfreund -- Sa, 10.9.2011, 13:19