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> Habe 3 Fragen zu Abkürzungen.
> 1.) Muss nach jedem Punkt für ein abgekürztes Wort ein
> Leerzeichen stehen oder geht auch z.B. u.ä.?
M. E. nach müssen dort Leerzeichen rein: " ... oder geht auch z. B. u. ä.?"
> 2.) Darf/muss im vorherigen Satz der Punkt vor das Fragezeichen
> oder kann/muss man den weglassen?
M. E. nach ist der Punkt richtig und darf nicht weggelassen werden.
> 3.) Darf man selbst Abkürzungen einführen, wenn man davon
> ausgehen kann, dass die allgemeinverständlich sind.
Warum sollte das nicht gehen? Und wer sagt, daß alle offiziellen Abkürzungen verständlich sind? Sie BetrVG, EGFinSchG oder noch besser: ERVVOBGH (Elektronische Rechtsverkehrsverordnung Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof).
> M. n. für meiner Meinung nach (wer sagt heute noch 'meines
> Erachtens'?).
Ich.