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Re: unbestimmte Zahlwörter Groß-, Kleinschreibung

Autor:Julian von Heyl
Datum: Mi, 14.09.2011, 16:49

> Beispiele: Das Wenige, was ihm blieb. In Vielem hat er recht.
> Die Meisten schlossen sich an.

Bei allen drei Beispielen würde ich kleinschreiben und hätte auch Mühe, vernünftige Argumente für die Großschreibung zu finden.

In den Rechtschreibregeln heißt es unter § 58 E4 ja etwas schwammig:

"Wenn der Schreibende zum Ausdruck bringen will, dass das Zahladjektiv substantivisch gebraucht ist, kann er es nach § 57(1) auch großschreiben."
http://www.korrekturen.de/regelwerk/gross-_und_kleinschreibung2-2.shtml#P58

Das wirft natürlich verschiedene Fragen auf, zum Beispiel, ob und wann es sinnvoll ist, durch Großschreibung einen substantivischen Gebrauch besonders deutlich zu machen. Der Duden empfiehlt auch in den von dir zitierten Fällen nicht ohne Grund die Kleinschreibung. Denn wenn man schon bei solchen Allerweltsverwendungen mit der Großschreibung anfängt, verbaut man sich dadurch die Chance, tatsächlich einmal etwas mit Großschreibung hervorheben zu können.

Gruß
Julian

 

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unbestimmte Zahlwörter Groß-, Kleinschreibung
Mario174452 -- Di, 13.9.2011, 21:19
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Antonia -- Mi, 14.9.2011, 09:00
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Kai -- Mi, 14.9.2011, 16:12
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Julian von Heyl -- Mi, 14.9.2011, 16:49
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Kai -- Mi, 14.9.2011, 17:04
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Julian von Heyl -- Mi, 14.9.2011, 17:20