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Danke für die vielen Antworten, sie haben mir sehr weitergeholfen :)
Derweil bin ich allerdings auf eine neue Problematik gestoßen. Es geht um das Genitiv-s bei namen die auf den "s-laut" enden.
Bei Wikipedia steht unter Besonderheiten folgendes dazu:
Da der Genitiv im Deutschen markierungspflichtig ist, kann der Apostroph bei nachgestellten Genitiven nicht verwendet werden. So ist in dem Syntagma Klaus’ Hund an Wortstellung und Intonation zu erkennen, dass Klaus hier im Genitiv steht; in dem Syntagma der Hund Klaus ist jedoch Klaus nur als der Name des Hundes interpretierbar, und dies kann auch nicht dadurch geändert werden, dass man Klaus einen Apostroph hinzufügt: *der Hund Klaus’ wäre beim Lesen zwar verständlich, aber ein nicht auszusprechender Text.
http://de.wikipedia.org/wiki/Genitiv
Ich bin nun zugegebenermaßen leicht verwirrt, ob man nun das Apostroph in den folgenden Satzbeispielen verwenden muss (oder überhaupt solche Satzkonstruktionen erlaubt sind) oder eben nicht.
- In einem Erben Markus' wächst die Zuversicht.
- ... geschweige denn ein Nachkomme Marius'.
Gruß
Der Suchende