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> Hallo!
> Ich habe mal gehört, dass die Grußformel "mit vorzüglicher
> Hochachtung" in einem Abmahnungsschreiben eine starke
> Beleidigung ist. Stimmt das?
Nein, das wäre mir neu. Die Grußformel ist lediglich etwas veraltet, daher kann sie auch schon einmal ironisch eingesetzt sein. Auf Anwaltskanzleien, die sowieso eher einen betulichen Stil pflegen, trifft dies aber sicher nicht zu.
> Und könnt ihr mir vielleicht eine Adresse geben, wo solche
> Sachen drin stehen?
Nichts gefunden ...
Grüße
Julian