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> regelmäßig benutze ich den folgenden Wortlaut :
> Wir haben die Bewerbung VON Herrn Mustermann zur Kenntnis
> genommen.
> Sollte es nicht heißen :
> Wir haben die Bewerbung DES Herrn Mustermann zur Kenntnis
> genommen.
> ... oder sind beide Formulierungen korrekt ?
Beide Formulierungen sind korrekt. Allerdings ist die erste Variante gängiger und stilistisch besser, weil die Verwendung des bestimmten Artikels in Verbindung mit der Anrede Frau/Herr eher unüblich ist. Eine Alternative wäre natürlich noch die simple genitivische Voranstellung:
"Wir haben Herrn Mustermanns Bewerbung zur Kenntnis genommen."
Grüße
Julian