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Liebe Rechtschreibexperten,
ich meine zu wissen, dass immer wenn eine Abkürzung beim Lesen in der Langform ausgesprochen wird, Punkte gesetzt werden und wenn nur die einzelnen Buchstaben der Abkürzung gelesen werden, diese ohne Punkte und in Großbuchstaben geschrieben werden. Ist das korrekt?
Wie sieht es bei zusammengesetzten Wörtern aus, wie z.B. Rechnungsnummer? Schreibe ich RN. oder Rn. oder gar ReNr. oder vielleicht mit Bindestrich? Wie sieht es bei Verlängerungsgebühr aus: VerlG., Verl.-G., etc.?
Ich hoffe meine Fragestellung ist soweit klar und freue mich auf Eure Aufklärung.
Gruß Maik