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Arme Henrike! Da wendest du dich hoffnungsvoll an dieses Forum und dann bekommst du unterschiedliche Antworten. :-)
Also Bernd hat es schon gut aufgedröselt. Du hast einen Hauptsatz und nach dem "und" folgt ein Satzgefüge aus Nebensatz und Hauptsatz. Hauptsatz und Satzgefüge sind gleichrangig. Das lässt sich hier gut erkennen, da du nach "genauso" einen Punkt machen und mit "Obwohl" einen neuen Satz beginnen könntest. Dafür gilt die amtlich Regel:
§ 72 Sind die gleichrangigen Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter durch und, oder, beziehungsweise/bzw., sowie (= und), wie (= und), entweder ... oder, nicht ... noch, sowohl ... als (auch), sowohl ... wie (auch) oder durch weder ... noch verbunden, so setzt man kein Komma.
Man darf nach § 73 eins setzen, um die Gliederung des Gesamtsatzes deutlich zu machen. Aber man muss eben nicht.
Ich hoffe, du hast jetzt ausreichende Argumentationshilfen.
Gruß
Vici