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> Antwort:
> "Herrn" mit "n" steht in allen Fällen ausser
> dem Nominativ (Werfall). In deinem Beispiel geht es nicht um
> Stilistik ("ältere Form"), sondern um grammatische
> Korrektheit.
> In deinem Satz steht "Herr" im Dativ (Wemfall); daher
> muss "Herr" gebeugt werden ("Herrn").
Aber hier ist doch bereits "den Vorstandsvorsitzenden" die gebeugte Form - muss nicht darauf folgend der Nominativ stehen?