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> Ich glaube, dass man den Begriff " g esetzliche
> Rentenversicherung" im Text normalerweise klein schreibt.
Das ist auch richtig.
> Aber was ist, wenn man zum Beispiel auf einen Beitrag mit einem
> Titel verweist oder ein Zitat anführt, bei dem das "g"
> groß geschrieben wurde?
> Beispiel: In dem Artikel "Die Entwicklung der G
> esetzlichen Rentenversicherung von 1980 bis 2005" von M.
> Schmidt ...
In diesem Falle würde ich den Titel oder andere Zitatstellen schon buchstäblich zitieren, im restlichen Text aber "gesetzliche" kleinschreiben.
Grüße
Julian