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Re: mitabgebildet bzw. mit abgebildet

Autor:Bernd
Datum: Mi, 22.08.2012, 17:54

> "Die Kurfürsten waren auf den Kaiserhumpen unübersehbar
> mitabgebildet/mit abgebildet".

Hallo Axro,

es heißt, dass getrennt geschrieben wird, wenn "mit" eine vorübergehende Beteiligung ausdrückt (Bsp: mịt aufladen helfen, Arbeiten mit übernehmen, nicht mit ansehen können).

Eine verpflichtende Zusammenschreibung liegt nicht vor.

Beide Schreibweisen sind möglich bei z. B.: mitberücksichtigen / mit berücksichtigen, mitunterzeichnen / mit unterzeichnen.

Ich würde zur Getrenntschreibung tendieren, würde aber auch Zusammenschreibung nicht als falsch ansehen.

Viele Grüße
Bernd

 

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Beiträge zu diesem Thema

mitabgebildet bzw. mit abgebildet
Axro -- Mi, 22.8.2012, 17:08
Re: mitabgebildet bzw. mit abgebildet
Bernd -- Mi, 22.8.2012, 17:54
Re: mitabgebildet bzw. mit abgebildet
oberhaenslir -- Mi, 22.8.2012, 17:57
Re: mitabgebildet bzw. mit abgebildet
Karla Krauschen -- Mi, 22.8.2012, 20:35
Re: mitabgebildet bzw. mit abgebildet
Volker -- Do, 23.8.2012, 17:34