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> Hier meinte ich Variante 2, "Variante 3" war ein
> Verschreiber meinerseits. Nemo nostrum non peccat; homines
> sumus, non dei.
Den Verschreiber hatte ich schon mitbekommen, bei der Antwort den dann allerdings falsch bezogen und mich dazu auch noch verschrieben ...
mea culpa - mea maxima culpa
Und:
Noch eine schöne lateinische Regel (- anzuwenden auf die RSR -):
lex dubia non obligat
;-) (sic!)