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> Und einen Bedeutungsunterschied kann ich
> nicht feststellen.
Ich auch nicht. Aber ob man die definite Form "zur kompetenten Beratung" oder die indefinite "zu kompetenter Beratung" wählt, kann ja vielleicht vom Zusammenhang abhängen. Ehrlich gesagt, fällt mir aber ein zwingendes Beispiel, wo nur eins von beiden ginge, nicht ein. Falls ich noch auf eines komme, werde ich's mitteilen. Bis dahin darfst du es in die Rubrik "war nur so dahingeplappert" einordnen.