korrekturen.de | Korrektorat und Lektorat

Rechtschreibforum

Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.

Re: In-dubio-pro-reo-Grundsatz

Autor:Julian von Heyl
Datum: So, 03.12.2006, 21:34
Antwort auf: Re: In-dubio-pro-reo-Grundsatz (rrbth)

> schon klar, aber ich meinte:
> „der In-Dubio-pro-Reo-Grundsatz“.

Der Duden glänzt hier mal wieder durch Uneinheitlichkeit, so ist "in dubio pro reo" in Kleinschreibung aufgeführt und daher ist eben auch nur die Zusammensetzung "In-dubio-pro-reo-Grundsatz" richtig.

Hier haben die Rechtschreibreformer gepennt ;-) ... denn "Pars pro toto" (alte Schreibung) haben sie zu "Pars pro Toto" umgeformt. Insofern müssten Zusammensetzungen hier zum Beispiel "Pars-pro-Toto-Prinzip" lauten.

Aber offenbar wird hier fein unterschieden zwischen lateinischer Redewendung (wird nicht eingedeutscht) und lateinischem Ausdruck (wird eingedeutscht).

Grüße
Julian

 

antworten


Beiträge zu diesem Thema

Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue
Marco -- Do, 30.11.2006, 13:35
Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue
Julian von Heyl -- Do, 30.11.2006, 14:33
Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue
Marco -- Do, 30.11.2006, 14:53
Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue
rrbth -- Sa, 2.12.2006, 21:48
In-dubio-pro-reo-Grundsatz
Julian von Heyl -- Sa, 2.12.2006, 21:57
Re: In-dubio-pro-reo-Grundsatz
rrbth -- So, 3.12.2006, 19:43
Re: In-dubio-pro-reo-Grundsatz
Julian von Heyl -- So, 3.12.2006, 21:34
Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue
Andreas -- Do, 14.12.2006, 22:53
Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue
Thiele, KW -- So, 3.12.2006, 22:59
Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B.
Irina -- Do, 3.2.2011, 16:42