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> schon klar, aber ich meinte:
> „der In-Dubio-pro-Reo-Grundsatz“.
Der Duden glänzt hier mal wieder durch Uneinheitlichkeit, so ist "in dubio pro reo" in Kleinschreibung aufgeführt und daher ist eben auch nur die Zusammensetzung "In-dubio-pro-reo-Grundsatz" richtig.
Hier haben die Rechtschreibreformer gepennt ;-) ... denn "Pars pro toto" (alte Schreibung) haben sie zu "Pars pro Toto" umgeformt. Insofern müssten Zusammensetzungen hier zum Beispiel "Pars-pro-Toto-Prinzip" lauten.
Aber offenbar wird hier fein unterschieden zwischen lateinischer Redewendung (wird nicht eingedeutscht) und lateinischem Ausdruck (wird eingedeutscht).
Grüße
Julian