korrekturen.de | Korrektorat und Lektorat

Rechtschreibforum

Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.

Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue

Autor:Thiele, KW
Datum: So, 03.12.2006, 22:59

> Hallo,

> ich habe mir in letzter Zeit angewöhnt Hauptwörter, die
> zusammengesetzt sind, nicht mit einem Bindestrich zu schreiben,
> sondern den Anfangsbuchstaben des zweiten Wortes groß zu
> schreiben.

> Nicht mehr Shareholder-Value, sondern ShareholderValue.

> Idee: Nach dem Duden und der Neuen Rechtschreibung soll es
> tendenziell zu einer Zusammenschreibung kommen. Ich empfinde es
> bei einigen, gerade den nicht geläufigen, Wörtern jedoch
> schwierig beim Lesen die einzelnen Bestandteile schnell zu
> erkennen. Durch den zweiten Großbuchstaben wird deutlich, an
> welcher Stelle die Wörter zusammengesetzt werden. Gerade in
> fachlichen Fragen kommen häufig solche Neukombinationen vor, die
> dann mehrere Bindestriche bräuchten.

> Für diese Art der Schreibweise hat sich glaube ich auch
> irgendein Begriff durchgesetzt, den ich mal gelesen habe, aber
> bei der Suche jetzt nicht mehr finden kann. Hat jemand eine
> Idee?

> Marco

Der gesuchte Begriff für diese Schreibweise heißt "Fehler". In einem Schulaufsatz bekommen Sie nämlich "SharholderValue" angestrichen.

Viele Grüße
Thiele, Karl-Wilhelm

 

antworten


Beiträge zu diesem Thema

Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue
Marco -- Do, 30.11.2006, 13:35
Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue
Julian von Heyl -- Do, 30.11.2006, 14:33
Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue
Marco -- Do, 30.11.2006, 14:53
Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue
rrbth -- Sa, 2.12.2006, 21:48
In-dubio-pro-reo-Grundsatz
Julian von Heyl -- Sa, 2.12.2006, 21:57
Re: In-dubio-pro-reo-Grundsatz
rrbth -- So, 3.12.2006, 19:43
Re: In-dubio-pro-reo-Grundsatz
Julian von Heyl -- So, 3.12.2006, 21:34
Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue
Andreas -- Do, 14.12.2006, 22:53
Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B. ShareholderValue
Thiele, KW -- So, 3.12.2006, 22:59
Re: Wie bezeichnet man die Großschreibung im Wort z.B.
Irina -- Do, 3.2.2011, 16:42