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> Aber welche betrifft es nun?
Der Verbzusatz wird ja mit besonderer Betonung an den Satzanfang gestellt; zentrale Bedingung scheint mir dabei zu sein, dass in ihm eine eigenständige Bedeutung erkennbar ist.
Dudenbeispiele:
Hinzu kommt, dass ...
Fest steht, dass ...
Beim zweiten Beispiel könntest du "fest" auch mit "felsenfest" intensivieren, was deutlich macht, dass sich der Verbzusatz quasi als eigenständiges Satzglied emanzipiert hat.
Regelrecht falsch wären hingegen zum Beispiel:
"Vor liest die Autorin Passagen aus ihrem neuen Roman."
"An klagt der Richter einen mehrfach Vorbestraften."
Ich glaube kaum, dass sich tatsächlich eine Regel ausfindig machen lässt oder eine Wortliste, welche Wörter das betrifft, es hängt eher von Sprachkonventionen und auch von der Textart ab, was hier möglich ist und was nicht.
Gruß
Julian