Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.
> "Die regelmäßig in der Vollmacht enthaltene [hier fehlt was] ermächtigt ihn,
> gemäß § 123 ohne Mitwirkung des Testamentsvollstreckers
> bestehende Verpflichtungen zu erfüllen."
Das Komma darf hier auch fehlen, nach neuer Rechtschreibung hat man hier die Wahl. Man sollte es aber setzen, denn sonst bleibt unklar, wohin "gemäß § 123" gehört:
"Die regelmäßig in der Vollmacht enthaltene [hier fehlt was] ermächtigt ihn, gemäß § 123 ohne Mitwirkung des Testamentsvollstreckers bestehende Verpflichtungen zu erfüllen."
"Die regelmäßig in der Vollmacht enthaltene [hier fehlt was] ermächtigt ihn gemäß § 123, ohne Mitwirkung des Testamentsvollstreckers bestehende Verpflichtungen zu erfüllen."