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Rechtschreibforum

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Rückfrage

Autor:PaulW
Datum: Sa, 23.12.2006, 08:59
Antwort auf: Re: Geringsten/geringsten (Julian von Heyl)

> Im Sinne von "gar nicht" gilt hier bei neuer
> Rechtschreibung die Großschreibung: "Es stört mich nicht im
> Geringsten."

> Grüße
> Julian

Zunächst besten Dank für den Hinweis. Ich muß aber noch einmal nachfragen. Wenn es also nur noch die Großschreibung gibt, dann gibt es also auch keinen Unterschied mehr zwischen

"Es stört mich nicht im Geringsten"

und

"Auch im Geringsten sollst Du Deinen Nächsten sehen".

Bei gleicher Schreibweise müßte doch auch das Gleiche (gleiche?) gemeint sein?

Und wenn ich "Es stört mich nicht im Geringsten" statt "Es stört mich nicht im geringsten" schreibe, dann muß ich auch "des Öfteren", "des Weiteren", etc. schreiben?

Ehrlich: Ich blicke nicht mehr durch!

 

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Beiträge zu diesem Thema

Geringsten/geringsten
PaulW -- Fr, 22.12.2006, 08:23
Re: Geringsten/geringsten
Julian von Heyl -- Fr, 22.12.2006, 15:28
Rückfrage
PaulW -- Sa, 23.12.2006, 08:59
Re: Rückfrage
Julian von Heyl -- Sa, 23.12.2006, 18:59
Re: Geringsten/geringsten
Matze -- Mi, 10.9.2008, 11:27