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Re: Kommasetzung

Autor:Kai
Datum: Do, 26.09.2013, 14:13
Antwort auf: Kommasetzung (IsaR)

> Übernimmt der Erwerber Grundpfandrechte und die
> zugrundeliegenden Verbindlichkeiten(,) liegt zwar
> gemäß § X derselbe Beurkundungsgrund vor, allerdings werden
> höhere Kosten ausgelöst.

Das Komma darf nicht gestrichen werden. Begründung: Das Komma trennt den Hauptsatz vom Nebensatz.

Gruß von Kai

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kommasetzung
IsaR -- Do, 26.9.2013, 09:10
Re: Kommasetzung
Grammatikus -- Do, 26.9.2013, 13:55
Re: Kommasetzung
Kai -- Do, 26.9.2013, 14:13