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> Übernimmt der Erwerber Grundpfandrechte und die
> zugrundeliegenden Verbindlichkeiten(,) liegt zwar
> gemäß § X derselbe Beurkundungsgrund vor, allerdings werden
> höhere Kosten ausgelöst.
Das Komma darf nicht gestrichen werden. Begründung: Das Komma trennt den Hauptsatz vom Nebensatz.
Gruß von Kai